Punkten mit der MOVIECARD!
Ganz einfach bei jedem Kinobesuch Punkte sammeln egal ob Kinokarte, Getränk oder Popcorn. Für jeden bezahlten Euro erhältst 10 Punkte.
Wie es funktioniert?
Fülle das Anmeldeformular weiter unten direkt online aus.
Du bekommst Deine persönliche MOVIECARD inkl. persönlichem Pin zugeschickt. Bei jedem Kinobesuch die Kundenkarte an der Kasse scannen lassen und schon werden Punkte gesammelt.
Mit der Moviecard bezahlen:
Moviecard an der Kinokasse oder online mit Bargeld aufladen. Beim nächsten Besuch mit der Karte bezahlen oder Online Tickets direkt über die Moviecard abrechnen.
Punkte in Prämien einlösen:
450 Punkte = kleine Popcorn ODER 0,5l Softdrink
750 Punkte = kleine Popcorn UND 0,5l Softdrink ODER kleine Nachos UND 0,5l Softdrink
1000 Punkte = mittlere Popcorn UND 0,75l Softdrink ODER mittlere Nachos UND 0,75l Softdrink
1200 Punkte = 1x 2for1 Karte 1800 Punkte = 1x Freikarte für 2D zzgl. 3D Zuschlag und ggf. 3D Brille
Anmeldeformular zur Moviecard - mindestalter 14 Jahre:
(*Pflichtfeld)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Moviecard
Stand: 01.01.2023
I. Allgemeines
1. Geltungsbereich / Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis bezüglich der Kundenkarte „Moviecard“, herausgegeben von Movieplace Kinobetriebs GmbH und dem Kunden (im Folgenden „Teilnehmer“). Teilnehmer können ausschließlich natürliche Personen sein, die zumindest das 14. Lebensjahr vollendet und ihren allgemeinen Wohnsitz in Deutschland haben. Eine Übertragung der Moviecard auf Dritte oder eine Nutzung der Karte durch Dritte ohne Zustimmung des Herausgebers ist ausgeschlossen.
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag zwischen dem Kunden des Kartenherausgebers und dem Kartenherausgeber über die Ausstellung und Nutzung der Moviecard kommt mit der schriftlichen Annahme des Antrages des Teilnehmers oder durch Zusendung oder Aushändigung der Moviecard durch den Kartenherausgeber zustande.
3. Eigentum an der Moviecard
Der Kartenherausgeber bleibt auch nach Übergabe der Moviecard an den Teilnehmer Eigentümer der Moviecard.
4. Kartenakzeptanz
Die Moviecard kann sowohl in dem die Moviecard ausgebenden Kino als auch in allen anderen zur Movieplace-Gruppe gehörenden Kinos eingesetzt werden.
II. Funktionen der Moviecard
1. Aufladbare Kundenkarte
1.1 Funktion und Aufladung
Die Moviecard kann als aufladbare Kundenkarte auf Guthabenbasis geführt werden. Hierzu kann der Teilnehmer diese mit Geldbeträgen an den Kassen des Kinos aufladen.
1.2 Verfügungsrahmen
Es können mit der Moviecard ausschließlich und nur in dem Umfang Leistungen bezahlt werden, in dem auf der Moviecard entsprechende Guthabenbeträge vorhanden sind.
1.3 Rücklastschriftgebühr (falls vorhanden)
Im Falle einer Rücklastschrift in Zusammenhang mit einer Aufladung, deren Gründe der Teilnehmer zu vertreten hat, hat er die hieraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
1.4 Auszahlung, Beendigung der Nutzung als aufladbare Kundenkarte
Der Teilnehmer ist bei Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, sich an jeder Ticketkasse des Kartenherausgebers den Guthabenbetrag seiner Moviecard in bar auszahlen zu lassen. Das auf die Kundenkarte aufgeladene Guthaben verfällt 36 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem letztmalig eine Buchung von Geldbeträgen auf die Moviecard stattgefunden hat. Eine Auszahlung des Guthabens ohne Kündigung des Vertragsverhältnisses ist nicht möglich!
2. Moviecard Bonussystem
2.1 Funktion und Punktestand
Die Moviecard ermöglicht dem Teilnehmer auch das Sammeln von Bonuspunkten. Die Bonuspunkte sind nicht übertragbar und können nicht in Bargeld umgerechnet und ausbezahlt werden. Der Bonuspunktestand kann an jeder Ticket- und Süßwarenkasse abgefragt werden.
2.2 Erwerb von Bonuspunkten, Meistbegünstigung, Stornierung von Bonuspunkten
Die Anzahl der Bonuspunkte errechnet sich grundsätzlich aus dem Wert der von dem Teilnehmer unter Verwendung der Moviecard getätigten Umsätze. Bonuspunkte können dem Bonuspunktekonto des Teilnehmers nur dann gutgeschrieben werden, wenn die Moviecard vor Beendigung des Kassiervorgangs vorgelegt bzw. bei elektronischen Zahlungsarten, an den dafür vorgesehenen Stellen, angegeben wird. Eine nachträgliche Erfassung von Bonuspunkten ist nicht möglich.
Bei mehreren parallel laufenden Sonderaktionen gilt, dass diese nicht miteinander kombinierbar sind und jeweils nur die Bonuspunkte aus der Aktion berücksichtigt werden, die für den Teilnehmer mit dem größten Vorteil verbunden ist.
Wird ein Vertrag, der zu einer Vergabe von Bonuspunkten geführt hat, rückabgewickelt, werden die gewährten Bonuspunkte storniert. Dazu ist auf Anfrage die Moviecard vorzulegen. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt bereits verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte auf Grund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, kann es zu einem negativen Bonuspunktestand kommen, gegen den mit künftig gesammelten Bonuspunkten aufgerechnet wird.
2.3 Prämien
Der Teilnehmer kann die gesammelten Bonuspunkte gegen Prämien einlösen. Mit Einlösung einer Prämie wird das Bonuspunktekonto des Teilnehmers um die für die Prämie aufzuwendende Punkteanzahl reduziert. Soweit Prämien nur zeitlich befristet angeboten werden, können Bonuspunkte gegen diese Prämien nur bis zum Ablauf der Befristung eingelöst werden. Die Einlösung von Bonuspunkten gegen Aktionsprämien ist stets auf den Vorrat der Aktionsprämien begrenzt. Eine Einlösung von Bonuspunkten gegen Kinotickets kann nur für konkrete Vorstellungen erfolgen, d. h. die Ausstellung eines Kinoticket-Gutscheins ist nicht möglich. Eine Einlösung von Bonuspunkten gegen Tickets für Sonderveranstaltungen (z. B. Previews, Filmnächte, etc.) ist grundsätzlich nicht möglich.
2.4 Verfall von Bonuspunkten
Sämtliche Bonuspunkte verfallen 36 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem letztmalig Bonuspunkte gesammelt wurden. Die gesammelten Bonuspunkte verfallen des Weiteren dann, wenn das Teilnahmeverhältnis seitens der Movieplace Kinobetriebs GmbH berechtigterweise außerordentlich wegen Pflichtverletzungen des Teilnehmers gekündigt wurde.
Auf Abschnitt IV. wird verwiesen.
2.5 Änderungsvorbehalt
Die Movieplace-Gruppe behält sich das Recht vor, das Bonussystem insgesamt und / oder dessen Struktur sowie die Prämienregelung und hier insbesondere auch die Anzahl der Bonuspunkte, die für eine bestimmte Prämie aufzuwenden sind, zu verändern.
III. Pflichten und Obliegenheiten des Teilnehmers
1. Besondere Sorgfaltspflichten, Kartenverlust
Die Moviecard ist zur Vermeidung von Missbrauch stets sorgfältig aufzubewahren.
Bei einem Verlust der Moviecard ist der Kartenherausgeber zur Vermeidung möglicher Schäden unverzüglich per E-Mail (moviecard@movieplace.de), telefonisch unter 08252 / 9039 8888 (ggf. Nachricht mit Name und Telefonnummer hinterlassen) oder persönlich vor Ort vom Verlust zu benachrichtigen. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung der Moviecard oder des Scancodefeldes auf der Karte kann die Ausstellung einer neuen Karte erfolgen, die Kosten hierfür trägt der Teilnehmer.
IV. Vertragskündigung
1. Ordentliche Kündigung
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis bezüglich der Kundenkarte „Moviecard“ jederzeit schriftlich und ohne Wahrung einer Frist kündigen. Hierzu hat der Teilnehmer seine Kündigung schriftlich oder per E-Mail an moviecard@movieplace.de zu erklären. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Moviecard innerhalb von sechs Wochen nach Kündigung an das ausgegebene Kino zurückzugeben. Die Movieplace Kinobetriebs GmbH kann das Vertragsverhältnis ordentlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zum Ende eines Monats durch schriftliche Erklärung per E-Mail oder Briefpost gegenüber dem Teilnehmer kündigen.
2. Außerordentliche Kündigung
Die Movieplace Kinobetriebs Gmbh kann das Vertragsverhältnis mit dem Teilnehmer außerordentlich und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer gegen die Bestimmungen dieses Vertrages in schwerwiegender Weise verstößt, die Moviecard aufgrund Verschuldens des Teilnehmers missbraucht wird oder falls der Teilnehmer gegenüber der Movieplace Kinobetriebs GmbH falsche Angaben bei der Aushändigung der Moviecard gemacht hat oder aber gegen die Hausordnung des Kinobetriebs schwerwiegend verstoßen hat. Wird das Vertragsverhältnis durch die Movieplace Kinobetriebs GmbH gekündigt, ist der Teilnehmer gleichfalls verpflichtet, die Moviecard innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsbeendigung zurückzugeben.
3. Guthaben bei Kündigung
Sofern zum Zeitpunkt der Kündigung der Teilnahme am Bonussystem auf der Moviecard noch ein Bonuspunkte-Guthaben vorhanden ist, kann der Teilnehmer dieses noch innerhalb eines Monats nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der Movieplace Kinobetriebs GmbH gegen die entsprechenden Prämien einlösen; nicht eingelöste Bonuspunkte verfallen danach ersatzlos. Sofern der Teilnehmer bei Vertragskündigung auf seiner Moviecard noch einen Guthabenbetrag besitzt, kann der Teilnehmer die Auszahlung durch das herausgegebene Kino Zug um Zug gegen Rückgabe der Karte verlangen. Unberührt hiervon bleibt II. 1.4.
V. Haftung
Die Haftung der Movieplace Kinobetriebs GmbH ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen einer Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Die Movieplace Kinobetriebs GmbH schließt ferner die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Soweit die Haftung der Movieplace Kinobetriebs GmbH nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
VI. Datenschutz
1. Umfang der Datenerhebung und -speicherung
Der Kartenherausgeber verarbeitet die im Anmeldeformular durch den Teilnehmer hinterlegten Daten elektronisch. Der Umfang und die Art der Nutzung ergeben sich aus dem Teilnahmeformular bzw. aus dem Vertragszweck. Aufgrund des Vertragszwecks werden zum Zwecke des Nachweises der bezogenen Leistungen im Zusammenhang mit der Führung des Bonuspunktekontos und zu Buchführungszwecken insbesondere die mit der Moviecard bezahlten Leistungen, der Zeitpunkt der Moviecard-Nutzung sowie der mit der Moviecard getätigte einzelne Umsatz gespeichert.
2. Widerspruchsrecht
Der Kunde kann jederzeit den durch ihn erteilten erweiterten Einwilligungen zur Datennutzung, beispielsweise zur Zusendung von Newslettern, Kurzmitteilungen oder Mailings widersprechen, hierzu genügt eine E-Mail an moviecard@movieplace.de oder eine schriftliche Aufforderung an die Adresse des Kartenherausgebers.
Ein entsprechender Widerspruch hat keine Auswirkung auf das laufende Vertragsverhältnis.
3. Datenlöschung und Auskunftsrecht
Bei Kündigung des Vertrages werden die gespeicherten Daten des Kunden, sofern dem nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, unverzüglich gelöscht, sobald die gegenseitigen Pflichten aus dem Vertrag, bspw. betreffend der Rückgabe der Karte, erfüllt sind. Darüber hinaus steht dem Teilnehmer ein gesetzliches Auskunftsrecht zu, welche Daten die die Movieplace Kinobetriebs GmbH im Rahmen des Vertrages gespeichert hat. Eine Auskunft hierüber erteilt die Movieplace Kinobetriebs GmbH kostenfrei auf Anfrage an die im Kundendatensatz hinterlegte Adresse.
VII. Schlussbestimmungen
1. Änderung der Teilnahmebedingungen
Die Movieplace Kinobetriebs GmbH behält sich vor, diese AGB zu modifizieren. Ändert die Movieplace Kinobetriebs GmbH diese AGB, wird der Teilnehmer hierüber in Textform unter Angabe der Änderungen informiert. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von sechs Wochen widerspricht oder nach Ablauf der Widerspruchsfrist die Moviecard weiterhin nutzt. Auf die Folgen eines nicht erhobenen Widerspruchs wird bei Bekanntgabe besonders hingewiesen. Wird der Änderung der AGB durch den Teilnehmer widersprochen, so kann die Movieplace Kinobetriebs GmbH den Vertrag zum Ende der Frist ordentlich kündigen.
2. Vertragsbestand
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen erhalten. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
Erweiterte Ausführung zur Datenverarbeitung & Datenschutz der Movieplace Kinobetriebs GmbH und Ihrer Moviecard
Stand 25.05.2018
Lieber Moviecard Besitzer,
am 25.05.2018 ist die DS-GVO (Datenschutz Grundverordnung) in Kraft getreten. Anbei wollen wir Ihnen näher erläutern, wie wir Ihre Daten schützen und verarbeiten. Für die Nutzung Ihrer Moviecard werden Ihr Vor- und Zuname sowie Ihre vollständige Anschrift benötigt (Pflichtangaben). Darüber hinaus können Sie weitere freiwillige Angaben zu Ihrer Person machen (freiwillige Angaben). Die über das Moviecard-Antragsformular insgesamt mitgeteilten Daten werden durch die Movieplace Kinobetriebs GmbH, zur Durchführung des Moviecard-Programmes erhoben, gespeichert und genutzt. Diese Daten werden auf keinen Fall an dritte weitergegeben. Innerhalb der Movieplace Kinobetriebs GmbH haben nur berechtigte Personen Zugriff auf die von Ihnen gemachten Daten, sofern dies Nötig ist, zum Beispiel bei Verlust oder Änderung.
Soweit Sie Ihre Moviecard im Cinema Filmpalais, Mengkofener Str. 1, 84130 Dingolfing einsetzen, übermittelt dieses die Moviecard-Daten (Leistungen/Waren, Preis, Bonuspunkte, Ort und Datum des Einsatzes der Moviecard) der Movieplace Kinobetriebs GmbH zur Buchhaltung und Verwaltung. Die Movieplace Kinobetriebs GmbH ist berechtigt, die Daten von verlorenen oder gestohlenen Moviecards dem Servicepersonal der Movieplace Filmtheater bekannt zu geben. Entsprechendes gilt für Daten zu Moviecards, die gesperrt oder eingezogen worden sind. Die Übermittlung der Daten geschieht auf gesichertem Wege.
Im Rahmen der Newsletter Anmeldung wird Ihre E-Mail-Adresse von der Movieplace Kinobetriebs GmbH in den Verteiler der Webseite eingetragen. Die Webseite wird von der Cineprog KG, Rhedstraße 15, 66740 Saarlouis betrieben. Eine Weitergabe von anderen personenbezogenen Daten findet nicht statt. Ein Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung besteht. Sie erhalten eine automatisierte E-Mail, in der Sie die Anmeldung zum Newsletter bestätigen müssen. Tun Sie dies nicht, werden Ihre Daten automatisch gelöscht.
Generell verpflichtet sich die Movieplace Kinobetriebs GmbH auf den bestmöglichsten Schutz ihrer Daten. Zur Sicherung verwenden wir moderne und aktuelle Sicherheitsmaßnahmen. Jeglicher Verlust oder unbefugter Zugriff auf die Daten wird Ihnen und den zuständigen Behörden sofort zu Kenntnis gebracht.
Wenn Sie eine Änderung oder Löschung ihrer Moviecard-Daten wünschen, können Sie uns dies per E-Mail (moviecard@movieplace.de) mitteilen. Es werden von uns in diesem Fall nur die Daten weiterhin gespeichert, die zur Benutzung der Moviecard vonnöten sind. Falls Sie eine vollständige Löschung der Daten wünschen, müssen Sie ihre Teilnahme an der Moviecard kündigen. In dem Fall werden wir Ihre Daten unverzüglich löschen. Bei allen Fragen, die den Datenschutz der Movieplace Kinobetriebs GmbH, allgemein oder spezifisch zur Moviecard, können Sie sich per E-Mail an moviecard@movieplace.de wenden.